Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres und benötigen für die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein? Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hannover haben, können Sie zur Beantragung eines der Bürgerämter Hannovers aufsuchen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine Untersuchung und bringen zu dem Termin
- den Untersuchungsberechtigungsschein
- den Erhebungsbogen
Ihren Impfpass - wichtige medizinische Vorbefunde
- die Krankenkassenkarte
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Mit einem Klick auf die entsprechende Leistung können Sie Ihren Termin schnell und problemlos buchen.
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