Masern-Impfung in Hannover
Bescheinigung über Masernimmunität gibt es hier in der Praxis in Hannover
Seit dem 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention („Masernschutzgesetz“) in Kraft getreten. Mit einer Impfpflicht gegen Masern für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen soll die Impfquote erhöht und mittelfristig eine Elimination der Masern in Deutschland erreicht werden.
Die Nachweispflicht über einen ausreichenden Impfschutz oder über eine Immunität gegen Masern gilt für:
- Kinder in Kitas und Schulen
- Mitarbeitende in Kitas, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen
- Tagesmütter
- Bewohner und Mitarbeitende in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten oder Krankenhäusern
In unserer Praxis in Hannover-List beraten wir Sie gerne und erstellen eine Bescheinigung über die Masernimmunität. Dies ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin.
Informationen für Neupatienten
Für unsere Neupatienten haben wir alle wichtigen Informationen auf einer zentralen Seite zusammengetragen. Informationen für Neupatienten