Service
Medizinische Fachangestellte in der Praxis Dr. Berndt

Elektronische Patientenakte (ePA)

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab sofort befüllen wir Ihre elektronische Patientenakte im Rahmen der gesetzlichen Testphase.

Welche Daten legt die Arztpraxis in der ePA ab?

Daten, die in der aktuellen Behandlung erhoben wurden und elektronisch vorliegen, sofern Sie nicht widersprochen hat. Dies können folgende Daten sein:

  • Befundberichte aus invasiven, chirurgischen, nichtinvasiven oder
    konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Laborbefunde
  • eArztbriefe

Auf ausdrücklichen Wunsch kommen später folgende Daten hinzu: DMPs
– strukturierte Behandlungsprogramme, eAU-Bescheinigungen, Informationen zu Organ- und Gewebespenden, Vollmachten und Patientenverfügungen sowie Behandlungsdokumentationen.

Wer darf in der ePA Daten löschen?

Die ePA ist eine patientengeführte Akte. Sie haben die Möglichkeit, die Daten selbst zu löschen. Gelöschte Dokumente müssen nicht erneut durch die Praxis in die ePA geladen werden.

Wie kommen ältere Behandlungsdaten in die ePA?

Auf Ihren Wunsch hin müssen gesetzliche Krankenkassen auch ältere Befunde und Papiere in Ihre ePA einstellen. Gerne können Sie Ihnen vorliegende ältere Befundberichte Ihrer Krankenkasse zusenden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Sie zur ePA zu beraten und aufzuklären. Dies gilt auch für die Bedienung der ePA-App.

Informationen für Neupatienten

Für unsere Neupatienten haben wir alle wichtigen Informationen auf einer zentralen Seite zusammengetragen. Informationen für Neupatienten

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